Fütterung Verarbeitetes tierisches Protein zugelassen
Die EU-Kommission hat dem Änderungsentwurf des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Zulassung von verarbeitetem tierischem Protein (PAP) zugestimmt. Die geänderte Verordnung wurde am 18. August im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.