Erste Auszahlungen an Flutopfer
Nach der Flutkatastrophe im Juli hat der Deutsche Bauernverband (DBV) gemeinsam mit der Schorlemer Stiftung einen Spendenaufruf gestartet. Nun wird mit den ersten Auszahlungen an die schwerstbetroffenen Betriebe begonnen.
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Derzeit stehen insgesamt über 5 Millionen Euro für die Soforthilfe zur Verfügung.
„Wir sind ausgesprochen dankbar, dass wir damit unsere Bauernfamilien in dieser schweren Situation schnell und unbürokratisch unterstützen können“, sagt der Präsident des DBV, Joachim Rukwied.
An der Spendenaktion haben sich auch die Hilfsorganisationen LandsAid und ADRA beteiligt. Für LandsAid ist es das erste akute Nothilfeprojekt in Deutschland. Für die Auszahlung der Hilfen gibt es klare Regeln und Kriterien. Die Betriebe stellen einen Antrag auf Soforthilfe bei ihren zuständigen Kreisbauernverbänden.
Genossenschaften setzen ein Zeichen der Hoffnung
Die Spendenaktion „Unwetterkatastrophe Juli 2021– Genossenschaften helfen“ vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV), dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband und dem Genossenschaftsverband - Verband der Regionen hat rund 335.000 Euro eingesammelt.
Mehr als 300 Spender haben bisher Geld überwiesen, das den genossenschaftlichen Mitarbeitern, die in den Katastrophengebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz stark vom Hochwasser betroffen sind, zugutekommt.
Ab jetzt können Mitarbeiter Soforthilfen aus der Spendenaktion beantragen.
„Wir wollen unbürokratisch und schnell ein Zeichen der Hoffnung für die Betroffenen mit einer Unterstützung von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt setzen“, erläutert der Präsident des DRV, Franz-Josef Holzenkamp.
Die Anträge werden über die genossenschaftlichen Unternehmen an die entsprechenden Mitarbeiter verteilt. Je nach Höhe des zur Verfügung stehenden Spendentopfes sind weitere Unterstützungen geplant, die den Betroffenen bei der Bewältigung ihrer finanziellen Schäden durch die Katastrophe helfen sollen. Die Antragsfrist für die Soforthilfe endet am 31. August 2021, so dass im Laufe des Septembers mit der Auszahlung zu rechnen ist.
Kabinett stimmt Klöckners Verordnungsentwurf zu
Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Starkregenereignisse in weiteren Teilen Deutschlands, haben auch die Ernten landwirtschaftlicher Betriebe zerstört. In den betroffenen Gebieten kommt es dadurch vielfach zu einem Mangel an Viehfutter.
Daher hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, am 18. August 2021 dem Kabinett eine Verordnung vorgelegt, die es den Bundesländern ermöglicht, Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte in diesem Jahr dann ausnahmsweise bestimmte ökologische Vorrangflächen uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden.
Diesem Verordnungsentwurf, dass Landwirte zusätzlich Flächen für Futterzwecke nutzen können, hat das Bundeskabinett zugestimmt. Die Regelung ist auf das Jahr 2021 bzw. den Anfang des Jahres 2022 begrenzt.