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Tiergesundheit | EU

BfT kritisiert Abstimmung gegen Antibiotika

Ende Mai 2021 wurde der Delegierte Rechtsakt zu den Kriterien für die Antibiotika, die dem Menschen vorbehalten werden sollen, durch die Europäische Kommission angenommen. Nun stellte der Umweltausschuss des Europaparlamentes (ENVI) den Rechtsakt in Frage.

Veröffentlicht am
agrarfoto.com
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Sobald die Kommission den Rechtsakt verabschiedet hat, haben normalerweise Parlament und Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Andernfalls tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft.

Der ENVI sollte hierzu Mitte Juli 2021 beraten, stellte den Rechtsakt aber in Frage. Die finale Abstimmung über die Resolution erfolgt nun erst Mitte September 2021 im Plenum des Europaparlaments.

Antibiotika der WHO-Liste werden in Frage gestellt

Der Entschließungsantrag für eine Resolution zur Ablehnung des Rechtsaktes fordert alle äußerst wichtigen Antibiotika nach WHO-Liste dem Vorbehalt zu unterstellen. Außerdem wird gefordert, mit einer Überarbeitung der europäischen Tierarzneimittelverordnung eine Regelung für die Behandlung von lebensbedrohlich erkrankten Einzeltieren für alle humanmedizinisch wichtigen Antibiotika vorzusehen.

BfT kritisiert Vorgehensweise

Diese Vorschläge lassen nach Ansicht des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) wichtige Notwendigkeiten zur Versorgung kranker Tiere außer Acht und seien nicht sachgerecht.  Die Behandlung lebensbedrohlicher Tierkrankheiten sei damit gefährdet. 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika werde im Tiergesundheitsbereich sehr ernst genommen. Der Tiersektor habe in den letzten zehn Jahren massive Anstrengungen unternommen und zu einer Minimierung bei der Abgabe von Antibiotika für Tiere gesorgt. Allein in Deutschland habe das zu einem Rückgang von 60,7% geführt.

Wirkstoffe als wichtigste Option bei Krankheiten

Daher sei es wichtig, den sorgfältig bedachten Entwurf der Delegierten Verordnung der Kommission aktiv zu unterstützen. 

Zum Schutz der Tiere, aber auch der öffentlichen Gesundheit solle der beschrittene Weg zur Kontrolle der antimikrobiellen Resistenz europaweit einheitlich und basierend auf wissenschaftlicher Expertise und einem von der Europäischen Arzneimittelagentur untermauerten Konzept weiterverfolgt werden.

Denn viele Antibiotika kämen bei lebensbedrohlichen Tierkrankheiten zum Einsatz, wenn es keine andere Behandlungsoption gibt.

So werden Geflügelkrankheiten, wie z.B. Pneumonie, Colibazillose oder Mycoplasmen und Pasteurellen- Infektionen mit verschiedenen Antibiotika Wirkstoffen behandelt, ohne die die Puten, Legehennen und Masthähnchen qualvoll sterben können.