Verarbeitetes tierisches Protein zugelassen
Die EU-Kommission hat dem Änderungsentwurf des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 zur Zulassung von verarbeitetem tierischem Protein (PAP) zugestimmt. Die geänderte Verordnung wurde am 18. August im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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Damit darf zukünftig verarbeitetes tierisches Protein von Geflügel unter strengen Auflagen an Schweine verfüttert werden, ebenso umgekehrt. Auch die Verwendung von Kollagen und Gelatine von Wiederkäuern in Futtermitteln für Nicht-Wiederkäuer ist wieder zugelassen.
Ferner darf Insekten-PAP an Schweine und Geflügel verfüttert werden. Die geänderte Verordnung soll am 6. September 2021 in Kraft treten.
Das betreffende Amtsblatt vom 18. August 2021 ist online abrufbar.