Tierarzneimittelgesetz (TAMG) Neue Meldepflicht: Geflügelbetriebe müssen Nutzungsart melden
Durch die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) und der damit verbundenen Neuaufnahme ins Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) von Lege- und Junghennen, müssen die betroffenen Geflügelbetriebe einmalig die Betriebsdaten und die gehaltene Nutzungsart im Herkunftssicherungs- und...