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Stallbau

Höhere Förderung für Tierwohlställe

Erfolgreiche Gespräche des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Brüssel. Die Förderung von bis zu 80 % der Investitionssumme für Tierwohlställe ist zukünftig ohne zeitliche Begrenzung möglich.

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     Aufgrund der extremen Marktunsicherheiten  und  der  derzeit  völlig  unklaren  Perspektiven wird wohl noch  weniger  über  Modernisierungen  und  Erweiterungen  nachgedacht.
Aufgrund der extremen Marktunsicherheiten und der derzeit völlig unklaren Perspektiven wird wohl noch weniger über Modernisierungen und Erweiterungen nachgedacht. Wiermanns
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Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, treibt den Umbau der Nutztierhaltung seit ihrem Amtsantritt voran – hin zu mehr Tierwohl und gesellschaftlicher Akzeptanz.

Die Ministerin hatte deshalb die so genannte Borchert-Kommission eingesetzt, die verschiedene Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung gemacht hatte. Diese wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sowie einer Politikfolgenabschätzung geprüft.

Anpassung von Förderzeitraum und Förderintensität

Empfohlen wurde unter anderem eine Anpassung des auf EU-Ebene zulässigen Förderzeitraums und der maximalen Förderintensität. In Gesprächen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission hat das Bundesministerium das nun erreicht.

Julia Klöckner: „Beim Umbau zu Tierwohlställen können Tierhalter künftig auf bessere Fördermöglichkeiten zählen. Das bringt die notwendige Planungssicherheit und langfristiges Vertrauen in den Umbau der Tierhaltung.

Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohl-Standards künftig mit bis zu 80 % gefördert werden können – bislang waren nur 40 % möglich. Daneben ist die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, sondern unbegrenzt. Denn Landwirte brauchen Verlässlichkeit. Wenn sie ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen, müssen sie die Garantie haben, dafür die erforderliche Förderung zu erhalten – und das nicht nur für die Zeit einer Legislaturperiode. Denn die Abschreibungen für eine solche Investition sind keine Angelegenheit von vier Jahren."

Ausgestaltung und Umsetzung durch Bundesländer

Diese beiden Maßnahmen zählen zum Förderangebot der 2. Säule der GAP, die in Deutschland durch die Bundesländer ausgestaltet und umgesetzt werden. Der Bund beteiligt sich an zentralen Maßnahmen der 2. Säule über die Ausgestaltung und nationalen Mitfinanzierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Das Bundesministerium geht davon aus, dass sich die noch ausstehende Anpassung der beihilferechtlichen Regelungen an der Lösung orientieren wird, die für die GAP-Strategieplan-Verordnung gefunden wurde.

Damit würde dieser Rahmen auch für rein national finanzierte Maßnahmen zur Anwendung kommen.