IVU-Richtlinie: Zusätzliche Auflagen abgewendet
Die Geflügelhalter in der Europäischen Union werden ihre Anlagen auch weiterhin erst ab einer einheitlichen Schwelle von 40 000 Tierplätzen immissionsschutzrechtlich genehmigen lassen müssen und auch eine Doppelregulierung für die Ausbringung von Gülle und Jauche in Gebieten, die bereits von der...