Vieh- und Fleischgesetz: Angabe des MFA weiter in der Diskussion
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer ursprünglichen Position und wird im Rahmen der anstehenden Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes die Ausweisung des Muskelfleischanteils (MFA) in den Schlachtabrechnungen nicht gesetzlich vorschreiben.





