Klassische Geflügelpest: Geflügel-Aufstallungsverordnung gilt bis Ende Oktober
Das Nutzgeflügel in Deutschland muss auch in den Frühlings- und Sommermonaten in den Ställen bleiben, wenn die Halter keine Ausnahmegenehmigung besitzen.
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Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 16. Februar einer entsprechenden Entwurfsvorlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung zugestimmt, mit der die geltende Aufstallpflicht bis 31. Oktober dieses Jahres verlängert wird. Inhaltliche Änderungen gab es nicht. Ohne das Votum der Länderkammer wäre die Stallpflicht am 28. Februar 2007 und damit gut ein Jahr nach dem ersten Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 bei Schwänen auf Rügen ausgelaufen.
Die abermalige Verlängerung des Aufstallgebots war erwartet worden, da das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems das Risiko einer Infektion von Nutzgeflügelbeständen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen weiterhin als hoch einstuft.