Vieh- und Fleischgesetz: Angabe des MFA weiter in der Diskussion
Die Bundesregierung bleibt bei ihrer ursprünglichen Position und wird im Rahmen der anstehenden Novelle des Vieh- und Fleischgesetzes die Ausweisung des Muskelfleischanteils (MFA) in den Schlachtabrechnungen nicht gesetzlich vorschreiben.
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Das hat ein Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministeriums kürzlich auf Anfrage bestätigt. Man lehne es ab, für den Inhalt der Schlachtabrechnungen staatliche Vorgaben zu machen. Deren Ausgestaltung sei Sache der Wirtschaft, hieß es im Agrarressort. Damit stellt sich das Ministerium gegen den Willen von Agrarpolitikern der Koalition und der Opposition, die sich wiederholt für eine gesetzliche Vorschrift ausgesprochen hatten.