GWV Rheinland-Pfalz: Mit konsequenter Bestandshygiene gegen Salmonellen vorgehen
War es im letzten Jahr die Geflügelpest, mit der sich der Geflügelwirtschaftsverband (GWV) Rheinland-Pfalz befasste, standen am Montag vergangener Woche in Emmelshausen die Salmonellen im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung des Verbandes.
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Hintergrund ist die neue EU-Zoonosen-Verordnung, deren wesentliche Zielsetzung die Überwachung und Bekämpfung von Salmonellen ist, und zwar europaweit. Die Einzelheiten der Verordnung erläuterte Dr. Uta Paulat vom Landesuntersuchungsamt Koblenz.
Die üblichen Regularien einer Mitgliederversammlung wie Geschäfts- und Kassenbericht wurden vom Vorsitzenden des GWV, Guido Andres, und vom Geschäftsführer Dr. Klaus-Peter Linn vorgetragen. Guido Andres beschrieb zunächst die verbandspolitischen Vorgänge des letzten Jahres. Man habe durch die neue Hennenhaltungsverordnung (HHVO) endlich Klarheit über die zukünftigen Möglichkeiten der Haltung von Legehennen erlangt, so der Vorsitzende und bedauerte gleichzeitig, dass ausgerechnet der Ministerpräsident des Bundeslandes Rheinland-Pfalz Front gegen die neue Verordnung mache, indem er mit einer Normenkontrollklage drohe. Allerdings hielten Beobachter die Erfolgsaussichten einer solchen Klage für gering, so Guido Andres mit vorsichtigem Optimismus weiter. Dies sei sicher auch der Grund, weshalb eine solche Klage seitens der rheinland-pfälzischen Landesregierung bisher nur angekündigt, aber noch nicht eingereicht worden sei.
Die üblichen Regularien einer Mitgliederversammlung wie Geschäfts- und Kassenbericht wurden vom Vorsitzenden des GWV, Guido Andres, und vom Geschäftsführer Dr. Klaus-Peter Linn vorgetragen. Guido Andres beschrieb zunächst die verbandspolitischen Vorgänge des letzten Jahres. Man habe durch die neue Hennenhaltungsverordnung (HHVO) endlich Klarheit über die zukünftigen Möglichkeiten der Haltung von Legehennen erlangt, so der Vorsitzende und bedauerte gleichzeitig, dass ausgerechnet der Ministerpräsident des Bundeslandes Rheinland-Pfalz Front gegen die neue Verordnung mache, indem er mit einer Normenkontrollklage drohe. Allerdings hielten Beobachter die Erfolgsaussichten einer solchen Klage für gering, so Guido Andres mit vorsichtigem Optimismus weiter. Dies sei sicher auch der Grund, weshalb eine solche Klage seitens der rheinland-pfälzischen Landesregierung bisher nur angekündigt, aber noch nicht eingereicht worden sei.