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Futtermittelverordnung: Bundesrat stimmt Änderung zu

Der Bundesrat hat der neunten Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen nach Maßgabe von drei Änderungen zugestimmt. Die Novelle dient der Umsetzung von EU-Recht.
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Dazu werden insbesondere Begriffsbestimmungen der Futtermittelverordnung an EU-Verordnungen angepasst. Regelungen, die durch eine Reihe von Brüsseler Verordnungen inzwischen unmittelbar gelten, werden aus dem nationalen Recht gestrichen. Gleichzeitig müssen jedoch Vorschriften der Futtermittelverordnung beibehalten werden, um im europäischen Recht vorhandene Rechtslücken zu schließen. Darüber hinaus wird die Futtermittelverordnung an das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch angepasst.