Umweltschadensgesetz: Haftungsrisiken bleiben
Landwirte können künftig unter Umständen für Umweltschäden haftbar gemacht werden, die trotz Einhaltung der guten fachlichen Praxis entstehen. Das ist nach dem Umweltschadensgesetz zumindest nicht ausgeschlossen, welches der Bundestag am 9. März mit großer Mehrheit beschlossen hat.
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Nach der im Umweltschadensgesetz vorgesehenen verschuldensunabhängigen Haftung für Schäden an Boden, Wasser und Biodiversität, etwa bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, müsse ein Landwirt auch dann haften, wenn alle staatlich festgelegten Re¬geln eingehalten und zugelassene Mittel verwen¬det worden seien, erläuterte der DBV dazu.