Aviäre Influenza Testpflicht zum Schutz der Geflügelhaltungen
Zur Eindämmung der Geflügelpest dürfen fahrende Geflügelhändler ihre Tiere in Baden-Württemberg nur noch nach einer Untersuchung verkaufen. Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk mitteilte, ist eine entsprechende Allgemeinverfügung seit 17. April 2021 in Kraft.