Neue EU-Transparenzverordnung in Kraft
Die neue Verordnung, mit der die Transparenz der Risikobewertung in der Lebensmittelkette erhöht werden soll, ist am 27. März 2021 in Kraft getreten. Die Regelungen richten sich in erster Linie an Antragsteller, die Lebensmittel auf den EU-Markt bringen möchten.
- Veröffentlicht am

Die Regelungen der European Food Safety Authority (EFSA) sollen den Interessenträgern helfen, besser zu verstehen, wie sich die neuen Verfahren und Instrumente auf sie auswirken und welche Anpassungen sie vornehmen müssen, um wirksam operieren zu können.
Im Anschluss an eine umfassende Konsultation der Interessenträger, der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2020 wurden die Regelungen erstellt.
Die Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz der EU-Risikobewertung in der Lebensmittelkette zu erhöhen und die Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der von der EFSA verwendeten Studien zu stärken.
In folgenden Bereichen gilt die Verordnung:
- Gentechnisch veränderte Organismen (Anbau und Verwendung in Lebens- und Futtermitteln)
- Futtermittelzusatzstoffe,
- Raucharomen,
- Lebensmittelkontaktmaterialien,
- Lebensmittelzusatzstoffe,
- Lebensmittelenzyme und Aromen,
- Pflanzenschutzmittel
- Neuartige Lebensmittel
Einzelheiten zu den Ergebnissen der EFSA finden Sie hier: