Innovationsprogramm Landwirtschaft geht in 2. Runde
Der Start des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang 2021 stieß auf so hohe Nachfrage in der Landwirtschaft, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen wurden. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat daher entschieden, die zweite Tranche des Investitionsprogramms zeitlich vorzuziehen.
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Zuschüsse fließen in die Förderung von hochmodernen Maschinen, die im Sinne des Klima und Umweltschutzes z. B. enorme Einsparungen bei Pflanzenschutz und Düngemitteln ermöglichen.
"Investitionsprogramm Landwirtschaft" im Überblick
Die Registrierung auf dem Online Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist für alle an einer Förderung interessierten Landwirte bis zum 21. April 18:00 Uhr hier möglich: (Bitte anklicken)
Alle Registrierten erhalten von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Anschreiben per E-Mail mit der Einladung zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren".
Das Interessenbekundungsverfahren ist über mehrere Tage (vom 23. bis 30. April 2021) geöffnet.
Es wird abgefragt:·
- in welchem Förderbereich eine Investition geplant ist
- das gewünschte Jahr der Förderung·
- sowie eine unverbindliche, ungefähre Preisangabe
Die Antragstellung für die per Zufall Ausgewählten erfolgt wie bisher über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank und die Hausbank.
Auswahlverfahren
Alle eingegangenen Interessenbekundungen je Förderbereich werden per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht. Anschließend ergehen die Einladungen der Rentenbank an die Unternehmen, ihren Zuschussantrag zu stellen.
Laufzeit des Programms
Die Laufzeit des Programms ermöglicht eine Förderung von 2021 bis 2024. Unabhängig davon wird es in den kommenden Jahren weitere Antragsverfahren für die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geben.
Hier können alle Interessenten erneut ihr Interesse bekunden, unabhängig von einer Teilnahme im diesjährigen Verfahren.
Das maximal in den Jahren 2021 bis 2024 förderfähige Investitionsvolumen wird auf 1 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wird die Förderung auf eine Fördersumme von 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben begrenzt.
Weitere Informationen zur Investitionsförderung erfahren Sie hier.