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Tiergesundheit

Antibiotika Kennzahlen veröffentlicht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat  am 31. März 2021 im Bundesanzeiger die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für Rinder, Schweine, Hühner und Puten für das zweite Halbjahr 2020 (1. Juli – 31. Dezember 2020) gemäß § 58c Arzneimittelgesetz veröffentlicht.

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agrarfoto
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Für Masthühner wurde eine Kennzahl 2 von 34,065 sowie für Mastputen von 29,689 berechnet. Betriebe, welche die Kennzahl 2 überschreiten, müssen einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.

Bei einer Überschreitung von Kennzahl 1 muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen für den häufigen Antibiotikaeinsatz ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die diesen reduzieren. 

Meldepflicht des Antibiotika Einsatzes

Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.  

Aus den Meldungen wird mittels der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt.

Aufgrund des § 58d des Arzneimittelgesetzes ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl, die ihm von seiner Überwachungsbehörde mitgeteilt wurde, mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen. Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. 

Alle bundesweiten Kennzahlen für das zweite Halbjahr 2020 sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt: