Kritik an Tierwohlkennzeichen
Der Bundesrechnungshof hat die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) zum freiwilligen staatlichen Tierwohllabel heftig kritisiert.
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„Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die Einführung eines staatlichen freiwilligen Tierwohlkennzeichens vorerst nicht weiter voranzutreiben und insbesondere keine weiteren Kommunikationsmaßnahmen zu beauftragen.“ So steht es in einem noch unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofes zur Entwicklung und Markteinführung eines Tierwohlkennzeichens.
Wirtschaftlichkeitsprüfung fehlt
Es fehle an einer ausreichenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Zudem wurden Alternativen zu dem freiwilligem Label wie ein verpflichtendes Kennzeichen oder eine Verschärfung gesetzlicher Standards nicht genügend geprüft. Weiterhin seien weder die Bedenken der Landwirte noch die von Tierschützern in das Konzept des freiwilligen Tierwohllabels eingeflossen.
Ohne Genehmigung und Beschluss
Das BMEL habe bereits eine Agentur mit der Kommunikation des Labels beauftragt. Das Vertragsvolumen beläuft sich auf 186 000 Euro, 24 000 Euro wurden davon bereits ausgezahlt, obgleich das freiwillige Tierwohllabel noch nicht genehmigt bzw. entgültig beschlossen wurde. Auch hier fehle eine ausreichende Kosten-Nutzen-Rechnung, so der Bundesrechnungshof.
Ohne verlässliche Kostenplanung dürften laut Rechnungshof aber keine Kommunikations-maßnahmen beauftragt werden. Ebenfalls noch geklärt werden muss, ob und in welchem Umfang das freiwillige Tierwohllabel einen komplexen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Auch dies müsse in eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einfließen.
Grundsätzlich müsse zuerst geprüft werden, ob „eine Verbesserung der Haltungs-bedingungen durch Verschärfung der gesetzlichen Mindestanforderungen zum Tierschutz, für die keine Werbekampagne notwendig“ sei, nicht den gleichen Erfolg bringe.