Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Tierhaltung

Ausstieg aus dem Kükentöten

Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, das Töten männlicher Küken der Legelinien ab 2022 zu verbieten. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.

Veröffentlicht am
colourbox.de
Artikel teilen:

Der Bundesrat hat sich am 5. März 2021 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, das Kükentöten aus ökonomischen Gründen ab dem nächsten Jahr zu verbieten und dieses Verbot im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Ab dem Jahr 2024 soll dann auch das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag nicht mehr zulässig sein.

Keine Praxistauglichkeit

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel des Regierungs-entwurfs. Er stellte jedoch fest, dass für das ab 2024 geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik keine Praxistauglichkeit gegeben sei. Die Marktreife entsprechender Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei könne zurzeit ebenfalls nicht sichergestellt werden.

Forderung nach Alternativen

Zudem fordert er konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen, die durch attraktive Förderangebote unterlegt sind. Die Bundesregierung solle auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweinutzungslinien hinwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern.

Mit Blick auf das in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) normierte Staatsziel Tierschutz sollte sich ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken auf alle aus Tierschutzsicht relevanten Fälle erstrecken. Es dürfe daher nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert seien – sogenannte Gebrauchs-hühnerrassen.

Vielmehr sollten auch männlicheKüken anderer Hühnerrassen, für die es am Markt im Einzelfall ebenfalls keine Absatzmöglichkeit geben kann, in den Schutzbereich der neuen Verbotsnorm fallen. 

Ausnahmen zu Futterzwecken

Da insbesondere für Tierparks und Wildtierauffangstationen Küken ein wichtiges Futtermittel seien, fordert der Bundesrat einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zu Futterzwecken zu töten – dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar. 

Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssten, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.

Bundesregierung legt Entwurf dem Bundestag vor

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. bzw. 3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.