Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch
Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis werden grundsätzlich untersagt. Der Bundestag hat vor kurzem das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen.





