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Großbritannien: MKS-Maßnahmen werden gelockert

Großbritannien hat aus Brüssel grünes Licht erhalten, die im Rahmen der Maul- und Klauenseuche (MKS) auferlegten Beschränkungen beim Transport und Handel mit tierischen Produkten weiter zu lockern. Wie der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit vor kurzem entschied, dürfen Fleisch und tierische Produkte auf dem Großteil des britischen Hoheitsgebiets wieder frei bewegt werden. Allerdings bleibt als Vorsichtsmaßnahme der Export lebender Tiere sowie von Sperma und Embryonen von jedem Landesteil aus verboten.
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Seit Mitte September gab es auf der Insel keinen neuen Ausbruch der Krankheit. Großbritannien soll bis auf weiteres in drei Zonen aufgeteilt werden. Das Gebiet unmittelbar um die Betriebe, auf denen MKS-Ausbrüche festgestellt wurden, soll Hochsicherheitszone bleiben. Von dort können weder Wiederkäuer noch deren Produkte in andere Landesteile verbracht werden. Auch innerhalb dieses Areals gelten die Transporteinschränkungen weiter. Darum herum wird eine Pufferzone eingerichtet, in der ebenfalls der Transport von gefährdeten Tieren und nicht hitzebehandelten Verarbeitungsprodukten beschränkt wird. Allerdings darf unter Sicherheitsauflagen frisches Rind- und Schaffleisch aus diesem Gebiet geliefert werden. Diese Auflagen umfassen nach Angaben der Europäischen Kommission u. a. Inspektionen unmittelbar vor und nach der Schlachtung und eine 24-stündige Quarantäne des Fleisches vor der Auslieferung. Der übrige Teil des Landes wird ab sofort nicht mehr als Gefahrenzone betrachtet. Der britische Bauernverband (NFU) begrüßte die Erleichterungen, kritisierte gleichzeitig aber die Beibehaltung von Schutzzonen.