Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch
Verkäufe von Lebensmitteln unter Einstandspreis werden grundsätzlich untersagt. Der Bundestag hat vor kurzem das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen.
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Das Gesetz verbietet auch den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln, der bislang noch erlaubt ist. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. Genannt wird in dem Gesetz der Fall, dass eine Ware andernfalls zu verderben droht. Darüber hinaus wird die Erlaubnis auf „vergleichbar schwerwiegende Fälle“ begrenzt.