Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Genehmigungsverfahren

Erleichterungen in Kraft getreten

Das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren ist in Kraft. Die lange umstrittene Neuregelung, die auch für die Landwirtschaft eine Reihe von Vereinfachungen beim Immissionsschutz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, ist vor kurzem im Bundesgesetzblatt erschienen. U. a. entfällt mit der Neuregelung die UVP-Pflicht bei Tierhaltungsanlagen einer bestimmten Anlagengröße in Abhängigkeit vom festgelegten Flächenbezug.
Veröffentlicht am
Artikel teilen:
Diese Regelung führte in der Vergangenheit in der Praxis dazu, dass auch kleinere Tierhaltungsanlagen, bei denen vergleichsweise geringe Umweltauswirkungen zu erwarten sind, aufgrund des Flächenbezugs im Einzelfall UVP-pflichtig sein konnten. Weiterhin werden künftig erst solche Getrei¬deerfassungsanlagen als genehmigungsbedürftig nach dem Immissionsschutzrecht eingestuft, in denen mehr als 25 000 t im Jahr und mehr als 400 t pro Tag umgeschlagen werden.