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Legehennenbetriebsregistergesetz: Geltungsbereich wird ausgedehnt

Der Bundestag hat kürzlich das Gesetz zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Geltungsbereich des Legehennenbetriebsregistergesetzes ausgedehnt.
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Künftig müssen sich auch Betriebe registrieren lassen, die weniger als 350 Legehennen halten und nur Eier der Güteklasse B vermarkten. Bislang sind Betriebe mit weniger als 350 Hennen nur dann verpflichtet, gegenüber der jeweiligen Landesbehörde detaillierte Angaben über ihren Produktionszweig zu machen, wenn sie Eier der Güteklasse A vermarkten. Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit einer entsprechenden Änderung des EU-Rechts. Sie geht allerdings davon aus, dass die Zahl der von der Gesetzesänderung betroffenen Betriebe nicht groß ist. Eine Reihe der in Frage kommenden Betriebe sei ohnehin nach dem bestehenden Legehennenbetriebsregistergesetz anzeigepflichtig, weil sie entweder auch Eier der Güteklasse A vermarkteten oder mehr als 350 Legehennen hielten und daher bereits unter die Registrierungspflicht fielen, heißt es in dem Gesetz.