Brandenburg: Förderrichtlinie in Kraft
Durch das Agrar- und Umweltministerium Brandenburg wurde Mitte November die Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in Kraft gesetzt.
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Für Legehennen haltende Unternehmen stehen somit im Zeitraum 2007 bis 2009 Fördergelder in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage für die Umstellung von der Käfighaltung auf andere Haltungsverfahren bereit. Nach Einzelfallprüfung kann das förderfähige Investitionsvolumen höher sein als 1,5 Mio. Euro.