Tierwohlentgelt ITW setzt Forderungen des Bundeskartellamts um
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellamts nachgegeben und wird den bislang geltenden verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe (sog. „Tierwohlentgelt“) zum Jahr 2024 abschaffen.

























