Müller verteidigt geplante Übergangsfrist für ausgestaltete Käfige
Das Bundeslandwirtschaftsministerium steht fest zu seiner Absicht, die Haltung von Legehennen in Kleingruppen und ausgestalteten Käfigen in bestehenden Anlagen bis zum Jahr 2035 zu erlauben.
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Wie der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller auf Anfrage der rheinland-pfälzischen Landesregierung auf der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause feststellte, trägt die Festlegung einer Übergangsfrist bis 2035 dem Umstand Rechnung, dass erstens die betroffenen Halter im Vertrauen auf eine bestehende Rechtslage in die Kleingruppenhaltung investiert haben und zweitens das Bundesverfassungsgericht diese Haltungsform inhaltlich nicht beanstandet hat.