Bundesrat: Vermarktungsnormen für Eier neu geregelt
Die Vermarktungsnormen für Eier in Deutschland haben eine neue gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat kürzlich der entsprechenden Änderungsverordnung zugestimmt. Diese Novellierung war erforderlich geworden, weil die EU-rechtlichen Bestimmungen vollständig überarbeitet worden waren.
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Danach sind Direktvermarkter von den Regeln der Vermarktungsnormen mit Ausnahme der Pflicht zur Kennzeichnung aller Eier mit dem Erzeugercode ausgenommen. Darunter fallen beispielsweise Erzeuger, die ihre Eier an der Produktionsstätte, auf einem örtlichen Wochenmarkt in der Region oder über den Ab-Hof-Verkauf unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.