Meldung Tierseuchenkasse NRW: Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse melden.