Tierseuchenkasse NRW: Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden
Die Tierseuchenkasse NRW erinnert alle Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar bei der Tierseuchenkasse melden.
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Die Tierseuchenkasse weist darauf hin, dass die gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter sowie gewerbliche Tierhalter gilt. Eine Meldung sei auch erforderlich, wenn sich der Tierbestand gegenüber dem Vorjahr nicht verändert habe. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar oder der Jahreshöchstbesatz.
Geflügelhalter müssen Jahreshöchstbesatz melden
Eine Ausnahme gilt für Rinderhalterinnen und -halter. Hier kann die Tierseuchenkasse auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Halter von Lege- und Junghennen, Masthähnchen, Elterntieren, Puten, Enten, Gänsen oder Küken müssen den Jahreshöchstbesatz melden. Neu gegründete Tierbestände müssen jederzeit bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden. Die Meldung könne ganz einfach online erledigt werden.
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer NRW. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhalterinnen und Tierhaltern zu erheben, um beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen leisten oder Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anbieten zu können.