Hennenhaltungsverordnung: Anzeigefrist endet am 15. Dezember 2006!
Betriebe, die ihre Legehennen in herkömmlichen Käfigen halten und eine Umstellung auf die Kleingruppenhaltung, Bodenhaltung oder Freilandhaltung beabsichtigen, müssen dies spätestens bis zum 15. Dezember 2006 (es gilt das Datum des Briefeingangs!) bei den zuständigen Veterinärämtern anzeigen.