Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Hennenhaltungsverordnung: Anzeigefrist endet am 15. Dezember 2006!

Betriebe, die ihre Legehennen in herkömmlichen Käfigen halten und eine Umstellung auf die Kleingruppenhaltung, Bodenhaltung oder Freilandhaltung beabsichtigen, müssen dies spätestens bis zum 15. Dezember 2006 (es gilt das Datum des Briefeingangs!) bei den zuständigen Veterinärämtern anzeigen.
Veröffentlicht am
Artikel teilen:
Dann wird den Betrieben eine Umstellungsfrist von zwei Jahren gewährt. Wer diesen Termin versäumt, darf die Käfiganlagen nicht mehr über den 31. Dezember 2006 hinaus nutzen. Darauf weisen sowohl der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft als auch der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut nachdrücklich hin. Die Anzeigevordrucke erhalten interessierte Legehennenhalter beim zuständigen Veterinäramt.