Herkunftskennzeichnung | Frankreich Vorgaben zur Kennzeichnung treten in Kraft
Ab 1. März 2022 muss in Frankreich bei auswärts serviertem Geflügel-, Schweine- und Lammfleisch die Herkunft nachvollziehbar sein. Das betrifft die französischen Restaurants, Kantinen und Mensen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung geht damit in der EU einen Alleingang.