Recht | Gesetz VGH München: Landwirt muss Anbau abreißen
Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben dürfen nicht uneingeschränkt im Außenbereich bauen. Bauliche Anlagen in einem solchen Bereich sind nach § 35 BauGB am ehesten dann zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen wirtschaftlichen Betrieb „dienen“.






























