Stoffstrombilanzierungsverordnung Stoffstrombilanzierungspflicht gilt auch für Geflügelbetriebe
Der DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Stoffstrombilanzierungsverordnung (StoffBilV) die Bilanzierungspflicht erheblich ausgeweitet wurde. Fast alle hauptberuflichen Nutztierhaltungsbetriebe - darunter auch Geflügelbetriebe - müssen Daten...