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Agrarpolitik

EU will Tierschutzstandards vereinheitlichen

In Sachen Tierschutzstandards muss es mehr Klarheit und eine einheitliche Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten geben. Darauf drängt das Europaparlament und spricht sich für verbindliche Vorgaben und freiwillige Kennzeichnung aus.

Veröffentlicht am
colourbox.de
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Bei der nationalen Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben dürfe es weniger Spielraum für Interpretationen geben, heißt es in einer im Straßburger Plenum angenommenen Entschließung vom 16. Februar 2022. Darüber hinaus fordern die Parlamentarier ein EU-Tierschutzkennzeichnungssystem und Reziprozität bei Importen tierischer Erzeugnissen. Die Resolution wurde mit 496 zu 140 Stimmen bei 51 Enthaltungen angenommen.

Landwirte sollen Unterstützung bekommen

Es wird darauf gedrungen, dass die Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten zunächst einheitlich und vollständig umgesetzt werden müssen. Dies sei wichtiger, als die Vorgaben zu verschärfen oder auszudehnen. Angemahnt wird von den Europaabgeordneten zudem, dass sich die Überarbeitung der Tierschutzvorschriften auf wissenschaftliche Daten, Folgenabschätzungen und einen artenbezogenen Ansatz stützen sollte. Das Europaparlament gibt auch zu bedenken, dass Praktiken, die das Wohlbefinden der Tiere verbessern sollen, höhere Produktionskosten verursachen und die Arbeitsbelastung der Landwirte erhöhen könnten. Daher müsse den Landwirten ausreichend Zeit, Unterstützung, Ausbildung sowie Geld zur Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

Parlament gegen Import ohne Tierschutznorm

Auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte soll hinreichend berücksichtigt werden, betonen die Straßburger Volksvertreter mit Blick auf die globalen Agrarmärkte nachdrücklich. Aus diesem Grund fordern sie die Kommission dazu auf, Gegenseitigkeitsklauseln auf multilateraler Ebene und in bilateralen Abkommen auszuhandeln. Nur so könne die Einhaltung von Tierschutzstandards auch bei importierten Produkten gewährleistet werden. Der Import von Vieh oder Fleisch in die EU, das nicht den europäischen Tierschutznormen entspricht, gehört dem Parlament zufolge „verboten“.

Schließlich sprechen sich die Europaabgeordneten für verbindliche Vorgaben für eine freiwillige Kennzeichnung von Tierschutzprodukten aus. Dazu müsse die EU ein Regelungsrahmen erstellen. Gleichzeitig ist nach Ansicht des Parlaments aber auch darauf zu achten, dass hinreichend Flexibilität und Raum für private Initiativen verbleibt.

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