Mecklenburg-Vorpommern Tierseuchenkasse: Geflügelbestand bis zum 3. Januar 2024 melden
Alle Geflügelhalter – dazu zählen auch Hobbyhalter – in Mecklenburg-Vorpommern müssen ihren Geflügelbestand bis spätestens zum 3. Januar 2024 bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern melden.