Baurecht | Stallbau Gerichtsurteil: Geflügelstall im Außenbereich verstößt nicht gegen Rücksichtnahmegebot
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass ein (Bio-)-Legehennenstall im Außenbereich nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt. Das Rücksichtnahmegebot gemäß § 15 BauNVO regelt ein einvernehmliches Nebeneinander verschiedener Bauvorhaben in einem Baugebiet.






























