Vereinfachte Leitfäden für QS-Betriebe
Tierhalter, die am QS-System teilnehmen, sind dazu verpflichtet, bestimmte Futtermittel, Tiere oder Dienstleistungen ausschließlich von QS-lieferberechtigten Betrieben zu beziehen. Die Überprüfung der Lieferberechtigung durch den Tierhalter wurde in den Leitfäden für die Nutztierhaltung vereinfacht.
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Eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit bietet die Abnehmer- und Lieferantenliste, die seit Anfang 2020 in der QS-Datenbank individuell von jedem Betrieb erstellt werden kann. Mithilfe dieser Liste können Betriebe im QS-System die Lieferberechtigung der für sie relevanten Abnehmer und Lieferanten ganz einfach tagesaktuell prüfen und über Änderungen schnell und unkompliziert informiert bleiben.
Die Nutzer werden automatisch per E-Mail benachrichtigt, wenn sich die Lieferberechtigung der hinterlegten Standorte eines Abnehmers oder Lieferanten ändert.
Vereinfachung der Überprüfung
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das neue Kriterium "3.1.2 Überprüfung der Lieferberechtigung" in den Leitfäden für die Geflügel-, Rinder- und Schweinehaltung, um das Verfahren zur Überprüfung der Lieferberechtigung in einem Kriterium zu bündeln, statt es wie bisher in vier verschiedenen Kriterien abzuprüfen.
Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung zum Thema Abnehmer-/Lieferantenliste.
Neben einer schriftlichen Anleitung gibt es auch ein Video-Tutorial, mit dem Schritt für Schritt nachvollzogen werden kann, wie die Abnehmer- und Lieferantenliste erstellt wird.