Bund ermöglicht frühere Auszahlung
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Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium heute in Berlin mit. Üblicherweise werden die Direktzahlungen für das Antragsjahr erst erst unmittelbar vor Silvester ausgezahlt. Die anfallenden Vorfinanzierungskosten für die zusätzlich entstehenden Zinsen werden laut Agrarressort vom Bund getragen.
Der Bund reagiere damit auf die teilweise angespannte finanzielle Situation der Landwirtinnen und Landwirte, die sich etwa durch die hohe Volatilität auf den Märkten und die großen Unsicherheiten hinsichtlich der Preise und der Versorgung mit wichtigen Vorleistungen ergebe, erklärte das Ministerium. Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen summieren sich in Deutschland auf insgesamt etwa 4,6 Mrd Euro. Da die Europäische Kommission diesen Betrag erst Anfang Februar 2023 an die Bundesrepublik erstattet, fallen Vorfinanzierungskosten an.