
Weitere Fälle der Newcastle Krankheit in Berlin und Brandenburg
Im Land Brandenburg wurden in bereits betroffenen Landkreisen weitere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Stand 17. März gab es acht Ausbrüche. Ein neuer Fall wurde im Berliner Zoo bestätigt.
von DGS Quelle MLEUV, Zoo Berlin erschienen am 23.03.2026Laut dem brandenburgischen Landwirtschaftsministerium wurden letzte Woche weitere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Stand 20. März gibt es im Land nun insgesamt elf Ausbrüche.
Im Landkreis Oder-Spree waren klinische Auffälligkeiten und erhöhte Verluste in einem Masthähnchenbestand mit etwa 360.000 Tieren aufgetreten. Die Bestände wurden gesperrt. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die nachfolgend amtlich entnommenen Proben untersucht und das aviäre Paramyxovirus (APMV) nachgewiesen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
In einem weiteren Masthühnchenbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland wurde die Newcastle-Krankheit ebenfalls amtlich festgestellt. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte bei etwa 70.000 Tieren den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
Bei einem Kleinsthalter mit 18 Legehennen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde der Ausbruch der Newcastle-Krankheit ebenfalls amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald wurde unverzüglich informiert, nachdem drei Tiere plötzlich verendeten.
Festgelegte Maßnahmen durch die Landkreise
Alle erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch der Newcastle-Krankheit werden mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung durch die Landkreise angeordnet. Dazu gehören die tierschutzgerechte Tötung der Tiere und die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch die zuständigen Veterinärämter der betroffenen Landkreise festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch die Landkreise informiert.
Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg und des Friedrich-Loeffler-Institutes fortgeführt. Hierzu gehören u. a. die detaillierte Nachverfolgung von Tieren und deren Erzeugnissen aus und in den Betrieb, die Ermittlung von Personen- und Fahrzeugkontakte sowie die Überprüfung des angewandten Impfregimes.
Biosicherheitsmaßnahmen und Impfung
In Geflügelhaltungen sollten bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch überprüft und möglichst optimiert werden. Ziel ist es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.
Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.
Das Monitoring zur Feststellung der ND wird durch die zuständigen Veterinärbehörden intensiviert. Sowohl klinisch krankes oder verendetes Geflügel als auch Wildvögel werden verstärkt untersucht.
Ausbruch im Berliner Zoo bestätigt
Auch im Zoo Berlin wurde bei einem Mitte März verstorbenen Wallichfasan das Newcastle-Disease-Virus (ND-Virus) nachgewiesen, wie der Zoo selbst informiert. In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurden umgehend alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, darunter die Beprobung der Vögel sowie die Einrichtung von Hygieneschleusen. Der Vogelbereich, bestehend aus Fasanerie und Vogelhaus, wurde für den Gäste-Verkehr geschlossen, der Zoo bleibt jedoch weiterhin geöffnet.
Der Zoo infiormiert überdies darüber, dass für Menschen die Krankheit ungefährlich, in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt kann das Virus beim Menschen eine Bindehautentzündung hervorrufen. Auch von Produkten, wie Eier oder Geflügelfleisch geht für Verbraucher*innen keine Gefahr aus.










