Hintergrund Mobilstallhaltung: Geflügelpest- und -Salmonellen-Verordnung beachten
Was vielen Einsteigern in die Mobilstallhalung nicht bewusst ist: Ab einem Bestand über 350 Legehennen gilt die Geflügel-Salmonellen-Verordnung. Bereits ab dem ersten Huhn ist die Geflügelpestverordnung einzuhalten.