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Hintergrund

Mobilstallhaltung: Geflügelpest- und -Salmonellen-Verordnung beachten

Was vielen Einsteigern in die Mobilstallhalung nicht bewusst ist: Ab einem Bestand über 350 Legehennen gilt die Geflügel-Salmonellen-Verordnung. Bereits ab dem ersten Huhn ist die Geflügelpestverordnung einzuhalten. 

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Biosicherheitsmaßnahmen in der mobilen Hühnerhaltung: Schutz vor Krankheitserregern und Geflügelpest durch Netze am Auslaufbereich.
Biosicherheitsmaßnahmen in der mobilen Hühnerhaltung: Schutz vor Krankheitserregern und Geflügelpest durch Netze am Auslaufbereich.Kathrin iske
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Vielen Neueinsteigern in die Mobilstallhaltung ist eines nicht immer bewusst: Sobald der Bestand 350 Legehennen übersteigt – was oft ab dem Einsatz von zwei Mobilställen der Fall ist – unterliegt die Geflügelhaltung verschiedenen Verordnungen, darunter die Geflügel-Salmonellen-Verordnung. Schon ab dem ersten Huhn ist die Geflügelpestverordnung einzuhalten.

Mobilstall: Was ist ab 350 Hühnern zu beachten?

Unter der Geflügel-Salmonellen-Verordnung gibt es bestimmte Untersuchungspflichten für Betriebe ab 350 Legehennen:

  • Bei einem Bestand von 350 bis 999 Legehennen ist der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems oder Probenziehungen (Sockentupfer/Kot) erforderlich.
  • Ab 1.000 Tieren sind Probenentnahmen bei allen Herden alle 15 Wochen vorgeschrieben.

Zusätzlich sind Hygieneschleusen im Stallvorraum notwendig. Diese bieten Möglichkeiten zum Umkleiden und Schuhwechsel, zur Aufbewahrung der Kleidung (getrennt schwarz/weiß), ein Handwaschbecken sowie einen Wasseranschluss mit Abfluss zur Reinigung und Desinfektion von Schuhen und Geräten.

Mobilstall: Geflügelpest-Verordnung gilt ab einem Huhn

Die Geflügelpest-Verordnung erfordert beispielsweise eine Impfpflicht gegen Newcastle Disease. Tierhalter sind dazu verpflichtet, einen Tierseuchenausbruch zu melden und die Früherkennung von Geflügelpest sicherzustellen. Bei einem Legeleistungsabfall von mehr als 5 % oder Verlusten von mehr als 2 % innerhalb von 24 Stunden in der Herde muss ein Tierarzt das Vorliegen von Aviärer Influenza durch geeignete Untersuchungen ausschließen.

Daher ist es für Mobilstallhalter von großer Bedeutung, die klinischen Symptome von Geflügelpest und Newcastle Disease zu kennen sowie Tierverluste und Eierleistungen täglich zu überwachen.

Biosicherheit: Geeignete Maßnahmen ergreifen

Um die Einschleppung von Krankheitserregern und deren Verbreitung zu verhindern, sind Biosicherheitsmaßnahmen auch bei der mobilen Hühnerhaltung manchmal unerlässlich. Laut § 13 Geflügelpest-VO kann die Aufstallung von Geflügel aufgrund einer Risikobewertung angeordnet werden, um die Einschleppung oder Verbreitung von Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch das Bespannen eines stallnahen Bereichs des Auslaufs mit Netzen mit einer Maschenweite von unter 25 mm erreicht werden.

Maßnahmenplan bei Aufstallpflicht

Für Hennen, die täglich Auslauf gewohnt sind, kann eine plötzliche Aufstallung erheblichen Stress verursachen. Daher ist es wichtig, frühzeitig einen Maßnahmenplan für solche Situationen zu erstellen, einschließlich der Bereitstellung von Bau- und Beschäftigungsmaterial. Die Auswahl der richtigen Genetik und eine sorgfältige Aufzucht der Junghennen können ebenfalls erhebliche Unterschiede im Verhalten ausmachen.

Es ist ratsam, bauliche Anforderungen wie Aufstallungsvorsorge und Hygieneschleusen bereits in die Planung vor dem Kauf oder Bau eines Mobilstalls einzubeziehen.

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