Entschädigung durch Versicherung: Ertragsschaden
Landwirte haben die Möglichkeit, sich über den Abschluss einer Tier-Ertragsschadendeckung gegen die finanziellen Folgen einer Tierseuche zu schützen. Rund 30 % der Legehennenbetriebe und ca. 60 % der Mastbetriebe sind auf diese Art abgesichert.

























