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Schlachthofüberwachung

Tierschutzverbände gegen Ausnahmen bei Videoüberwachung

Tierschutzorganisationen lehnen die Ausnahmeregelungen bei der geplanten Videoüberwachung in Schlachthöfen ab. Aus Tierschutzsicht sei eine Unterscheidung zwischen großen und kleinen Betrieben nicht zu begründen. Auch die Fleischwirtschaft stimmt für eine Anwendung auf allen Schlachtbetrieben.

von AgE Quelle AgE erschienen am 31.03.2026
Die geplante Videoüberwachung soll auf allen Schlachtbetrieben unabhängig von der Größe angewendet werden. Dafür sprechen sich Tierschutzverbände aus. © zblaster/Shutterstock
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Gegen umfangreiche Ausnahmeregelungen bei der vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) geplanten Videoüberwachung in Schlachthöfen haben sich erneut Tierschutzverbände ausgesprochen. Ein entsprechender Referentenentwurf des Ministeriums befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung.

In einem Schreiben an Ressortchef Alois Rainer stellen die Tierschutzorganisationen klar, dass „jedes einzelne Tier vor Leid und Schmerz“ bewahrt werden müsse. Sollte der Entwurf unverändert umgesetzt werden, wären jedoch rund 95 % der Schlachteinrichtungen sowie nahezu ein Drittel der Betriebe, deren Hauptzweck die gewerbliche Schlachtung sei, von der Pflicht ausgenommen, kritisieren sie.

Unterzeichnet wurde der Appell der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, dem Bund gegen Missbrauch der Tiere, dem Bundesverband Menschen für Tierrechte, der Deutschen Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, Provieh, Vier Pfoten sowie vom Deutschen Tierschutzbund.

Schwellenwert bei Geflügel: jährlich mindestens 150.000

Grundsätzlich begrüßen die Organisationen die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung. Unverständlich sei jedoch, dass nach aktuellem Planungsstand nur Betriebe erfasst werden sollen, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen beziehungsweise 1.000 Rinder oder 5.000 Mastschweine schlachten. Für diese Schwellenwerte gebe es keine nachvollziehbare Begründung, argumentieren sie. Schließlich werde in der Begründung des Referentenentwurfs sogar erwähnt, dass „in der Vergangenheit bekannt gewordene, gravierende Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften auch auf vergleichsweise kleinen Schlachthöfen vorkamen“, heißt es in dem Schreiben.

Keine nachvollziehbare Begründung für Schwellenwerte

Aus Tierschutzsicht gebe es daher zwischen großen und kleinen Schachteinrichtungen „keine sachgerechte Begründung“, merken die Verbände an. Die Regelung müsse daher aus dem Entwurf gestrichen werden, fordern sie.

Ähnliche Töne waren zuletzt auch aus der Wirtschaft zu hören. So teilt der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VdF) die Auffassung, dass sich die Regelung nicht auf größere Betriebe beschränken sollte. Der Verband plädierte dafür, mittelfristig eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben einzuführen.

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