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Videoüberwachung in Schlachthöfen

Entwurf soll zügig ins Kabinett

Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen rückt näher. Wie ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte, soll der Referentenentwurf „zügig“ ins Kabinett eingebracht werden. Aktuell wird die Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt. Mit der Änderung soll die amtliche Überwachung unterstützt werden. Für kleinere Betriebe soll es Ausnahmen geben. Der Deutsche Raiffeisenverband begrüßt die Maßnahme grundsätzlich.

von AgE erschienen am 11.03.2026
Tierschutzsensible Vorgänge sollen aufgezeichnet werden. © vodograj/Shutterstock
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Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen rückt näher. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer will mit der Änderung des Tierschutzgesetzes Betreiber von Schlachthofeinrichtungen dazu verpflichten, tierschutzsensible Vorgänge aufzuzeichnen und diese Aufnahmen den zuständigen Behörden bereitzustellen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber AGRA Europe, dass der Referentenentwurf nun „zügig“ ins Kabinett eingebracht werden solle. Einen konkreteren Zeitplan konnte er noch nicht nennen. Derzeit befindet sich der Entwurf in der Länder- und Verbändeanhörung.

Ziel der Änderung ist es laut dem Entwurf, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen. Dazu soll es den zuständigen Behörden erleichtert werden, Kontrollen durchzuführen und im Fall von Unregelmäßigkeiten auch zurückliegende Zeiträume zu kontrollieren. Gleichzeitig sollen relevante Ereignisse wiederholt gesichtet und objektiv dokumentiert werden können.

Auch etwaige Rechtsverstöße sollen sanktioniert werden können. Darüber hinaus sollen die Behörden mit dem aufgenommenen Material überprüfen können, ob Abläufe am Schlachthof durch die Anwesenheit von Kontrolleuren beeinflusst werden.

Durchführen sollen die Videoüberwachung Schlachthöfe, die auch einen Tierschutzbeauftragten ernennen müssen. Konkret sind dies Betriebe, die jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten (GVE) Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten. Sollten die Behörden jedoch Verstöße in nicht erfassten Betrieben feststellen oder künftigen Verstöße vorbeugen wollen, können sie eine Videoüberwachung anordnen. Gemäß dem Entwurf soll die Videoüberwachung über alle Arbeitsschritte beginnend beim Entladen der Tiere erfolgen. Gespeichert werden müssen die Aufzeichnungen über einen Zeitraum von 30 Tagen.

Gesellschaftliches Vertrauen stärkenDer Leiter des Hauptstadtbüros der Premium Food Group, Thomas Dosch, begrüßte die geplante Videoüberwachung. Diese werde bei ihm im Unternehmen bereits umgesetzt. Als unverständlich wertete er, dass genau die Schlachthöfe aufgrund ihrer Größe ausgenommen werden sollen, die in der Vergangenheit am meisten in Skandale verwickelt worden seien. „Das ist nicht gerechtfertigt, das ist einfach umzusetzen und nicht mit hohen Kosten und auch nicht mit viel Bürokratie verbunden“, betonte Dosch gegenüber AGRA Europe.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt die im Zuge der Novellierung des Tierschutzgesetzes geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen grundsätzlich. Nach seiner Auffassung kann die Maßnahme in den Bereichen der Mensch-Tier-Interaktion das gesellschaftliche Vertrauen in die Abläufe in Schlachtbetrieben stärken. Größere Schlachtbetriebe setzten die Vorgabe in der Regel bereits heute um.

Wichtig ist aus Sicht des DRV, dass die Videodokumentation unabhängig der Betriebsgröße verbindlich in allen gewerblichen Schlachtbetrieben umgesetzt und auf die Mensch-Tier-Interaktion fokussiert wird. Es bestehe keine Kausalität zwischen der Größe von Schlachtbetrieben und Tierschutzverstößen, betonte der DRV.

Ähnlich sieht dies der Deutsche Tierschutzbund. Oft reiche allein das Vorhandensein einer Kamera, um Tierschutzverstöße zu verhindern. Für entscheidend hält auch der Tierschutzbund, dass die Videoüberwachung unabhängig von der Größe des Schlachthofes etabliert wird. Es sei „nicht nachvollziehbar“, dass kleinere Betriebe ausgenommen bleiben sollten.