
Länder fordern praxistaugliche Lösung oder Neustart
Die Länderagrarminister erhöhen den Druck auf den Bund. Ohne umsetzbare Regelungen droht dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz das Aus.
von DGS Redaktion Quelle AgE erschienen am 24.03.2026Die Zukunft der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung bleibt offen. Die Agrarminister der Länder knüpfen eine Überarbeitung des Gesetzes an klare Bedingungen. Wenn bis Anfang 2027 keine tragfähigen und praxistauglichen Lösungen vorliegen, soll der Bund das Gesetz aufheben. Hintergrund ist ein Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 20. März 2026 in Bad Reichenhall. In einer Protokollerklärung fordern 13 Länderressortchefs eine Umsetzung, die für die Betriebe handhabbar bleibt und zusätzlichen bürokratischen Aufwand begrenzt.
Für die Geflügelbranche sind dabei mehrere Punkte entscheidend. Die Länder sprechen sich dafür aus, dass Ware, die nicht in höheren Haltungsstufen vermarktet werden kann, in niedrigere Kategorien eingeordnet werden darf. Damit greifen sie ein Problem auf, das in der Vermarktungspraxis regelmäßig entsteht. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass auch importierte Ware in die Kennzeichnung einbezogen wird. Ohne diese Einbindung drohen Wettbewerbsverzerrungen zulasten heimischer Erzeuger. Ein weiterer Punkt betrifft bestehende Systeme. Die Länder fordern, wirtschaftsgetragene Kennzeichnungen in die staatliche Lösung einzubeziehen. Für Geflügelhalter, die bereits nach etablierten Programmen produzieren, würde das Doppelstrukturen vermeiden.
Planungssicherheit beim Stallbau bleibt zentral
Neben der Kennzeichnung richtet sich der Blick der Länder auf den Stallbau. Sie bekräftigen die Forderung, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und für neu- oder umgebaute Tierwohlställe einen Bestandsschutz von mindestens 20 Jahren zu schaffen. Für die Betriebe geht es dabei um Investitionssicherheit, die bislang oft fehlt. Positiv bewertet wird die geplante Verlängerung der Fristen der TA Luft über das Jahr 2026 hinaus. Die Länder drängen darauf, diese Verlängerung zügig zu beschließen und auch auf Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern auszuweiten.
Finanzierung des Umbaus weiter offen
Offen bleibt die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. Mehrere Länder kritisieren, dass zusätzliche Mittel über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz bislang nicht geklärt sind. Gleichzeitig wird betont, dass der Umbau ohne eine deutlich stärkere Förderung nicht zu leisten ist. Zugleich gibt es Forderungen nach einer weitergehenden Kennzeichnung. Diskutiert werden eine Ausweitung auf andere Tierarten sowie eine verpflichtende Kennzeichnung auch im Außer-Haus-Verzehr.










