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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Länder stimmen Verschiebung zu

Das Änderungsgesetz zur erneuten Fristverlängerung bei Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hat die Länderkammer erwartungsgemäß passiert.

von AgE Quelle AgE erschienen am 02.02.2026
Die Bundesländer haben keine Einwände gegen eine Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. © BMLEH
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Die Bundesländer haben erwartungsgemäß keine Einwände gegen die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG). Das Änderungsgesetz, mit dem der Start des THKG auf den 1. Januar 2027 erneut verschoben wird, passierte am Freitag (30. Januar 2026) die Länderkammer.

Downgrading ermöglichen und ausländische Ware einbeziehen

In einer Entschließung begrüßten die Bundesländer mehrheitlich die Verlängerung der Übergangsregelung. Es sei bislang nicht gelungen, „zentrale Kritikpunkte am Gesetz auszuräumen“. Wichtig sei vor allem, dass künftig das sogenannte Downgrading ermöglicht und ausländische Ware mit einbezogen werde.

Keine Mehrheit unter den Ländern fand eine Formulierung, nach der das THKG aufgehoben werden sollte, sollten in der gewonnenen Atempause die nötigen Anpassungen am Gesetz nicht umgesetzt werden. Ursprünglich hatte das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz am 1. August 2025 in Kraft treten sollen.