
Fristverschiebung reicht nicht
AEF-Vorsitzender Guericke erinnert Bundeslandwirtschaftsminister Rainer an dessen Zusage, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu überarbeiten. Bundestag und Bundesrat hatten eine praxisgerechte Ausgestaltung des Gesetzes in Entschließungen gefordert.
von AgE Quelle AgE erschienen am 25.07.2025Das Agrar- und Ernährungsforum Nord-West (AEF) hat Zweifel am Willen der Bundesregierung, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) grundlegend zu überarbeiten. Der AEF-Vorsitzende Sven Guericke erinnerte am Mittwoch (23.7.) an eine entsprechende Zusage von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Es reiche nicht, den Bundesländern lediglich mehr Zeit für die Umsetzung der im Gesetz enthaltenen Ausführungen gewährten, so Guericke. Seiner Auffassung nach widerspräche das sowohl den Interessen des Verbrauchers als auch der beteiligten Wirtschaftspartner. Um eine ehrliche Weiterentwicklung der Nutztierhaltung voranzutreiben, müsse den Landwirten ein praxisnaher Weg für die Investitionen in tierwohlgerechte Ställe ermöglicht werden.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am Dienstag (22.7.) mitgeteilt, dass die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes am Mittwoch in Kraft tritt. Damit bekämen die Länder mehr Zeit zur Umsetzung, „damit die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktioniert.“ Auch den Lebensmittelunternehmern werde mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen.
Tatsächlich sieht die Gesetzesänderung lediglich vor, die Frist zur Umsetzung der Vorgaben vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 zu verlängern. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben in eigens gefassten Entschließungen die Notwendigkeit bekräftigt, die staatliche Tierhaltungskennzeichnung praxisgerecht auszugestalten. Die Länderkammer bezeichnet die Fristverlängerung ausdrücklich als ersten Schritt, dem weitere folgen müssten. Bestehende Lücken und Schwachstellen werden aufgelistet.
Auch der Bundestag nennt eine Reihe von Defiziten. Gleichzeitig betonen die Koalitionsfraktionen, auf deren Initiative die Entschließung zurückgeht, ihren Willen, den Geltungsbereich des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis zur Mitte der laufenden Legislaturperiode ausweiten. Geplant ist eine Einbeziehung der weiteren Tierarten, des gesamten Lebenszyklus der Tiere, ferner von verarbeiteten Produkten sowie der Außerhausverpflegung. Entschließungen sind eine politische Willensbekundung. Rechtlich bindend sind sie nicht.