Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Keine Mehrheit für Aufhebung
Der Bundesrat stimmt der Verlängerung einer Übergangsregelung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis 1. März 2026 zu und fordert eine grundlegende Überarbeitung.
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Im Juni 2022 stellte Bundesminister Özdemir die Eckpunkte zum geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor, Mitte Oktober passierte der Gesetzesentwurf das Bundeskabinett. Am 25. November ging der Entwurf durch den Bundesrat. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Am 15. Dezember 2022 wurde der Entwurf in der ersten Lesung vom Bundestag debattiert. Ende März 2023 einigte sich die Ampel-Koalitionsfraktionen auf Anpassungen im Entwurf.
Der Bundesrat stimmt der Verlängerung einer Übergangsregelung für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes bis 1. März 2026 zu und fordert eine grundlegende Überarbeitung.
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken bekräftigt die Forderung nach einer verpflichtenden Kennzeichnung und stellt sich damit gegen die Forderung der Unionsländer im Bundesrat.Das vorliegende Gesetz müsse allerdings grundlegend überarbeitet werden.
Der Bundestag hat die Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes beschlossen. CDU/CSU und SPD wollen die Tierhaltungskennzeichnung praktikabel machen und ausdehnen. Opposition und Verbände äußern sich kritisch.
Eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger hat sich dafür ausgesprochen, dass Lebensmittel gekennzeichnet werden sollen, wenn sie mit neuen Züchtungstechniken (NZT) hergestellt wurden.
Mit dem Ruf nach rechtlicher Klarheit bei Fleischbezeichnungen haben sich die Organisationen Farm Europe und Eat Europe an EU-Agrarkommissar Hansen und Gesundheitskommissar Várhelyi gewandt.
Die Frist für die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung soll bis zum 1. März 2026 verlängert werden. Landwirtschaftsminister Rainer will praxistaugliche und einfache Regelungen.
Geht es nach der Agarministerkonferenz, sollte die Frist für die Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 1. August 2025 auf den 1. Januar 2026 verschoben werden.
QS-Systempartner können jetzt in der Datenbank angeben, dass sie ihre Produkte für das Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ prüfen lassen möchten.
Die Nachfrage nach Gänsen rund um den Martinstag und Weihnachten ist groß. Doch günstige Importware aus Polen und Ungarn setzt deutsche Gänsehalter unter Druck.
Mehrere Wirtschaftsverbände sehen die vorgesehene Einbeziehung der Gastronomie in die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung durch das BMEL kritisch. Die Fleischwirtschaft befürchtet, dass die deutschen Landwirte den Markt der Außer-Haus-Verpflegung verlieren.
Das BMEL plant die Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch. Verbände aus der Fleisch- und Milchwirtschaft üben scharfe Kritik am Entwurf.
Das Herkunftszeichen „Gutes aus Deutschland“ wird nach und nach in den Regalen der teilnehmenden Supermärkte sichtbar.
Seit dem 1. Juli 2024 ist die Haltungsform-Kennzeichnung fünfstufig. Hinzugekommen ist die Haltungsform „Bio“.
Das Tierhaltungskennzeichengesetz sorgt bei der Mehrheit der Bundesländer für große Unzufriedenheit. Übermäßige Bürokratie und zu knappe Meldefristen für Tierhalter stehen in der Kritik.
Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) gibt den offiziellen Start des Herkunftskennzeichens „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ bekannt.
Jetzt ist auch eine QS und ITW-Kennzeichnung bei Convenience-Produkten mit einem QS-Fleischanteil zwischen 10 und 50 Prozent möglich. Eine Sondergenehmigung sei nicht mehr nötig.
Lidl hat ehrgeizige Ziele für höhere Haltungsstufen in seinem Frischfleischsortiment angekündigt. Zudem führt Lidl ein eigenes Tierwohllabel ein.
Der Branchenverband Geflügelwirtschaft Österreich (GWÖ) fordert einen Importstopp für Putenfleisch. Recherchen der Initiative oekoreich hatten ergeben, dass ausländisches Putenfleisch aus Haltungen mit fragwürdigen Praktiken im österreichischen Lebensmittelhandel verkauft werde.
Die Initiative Tierwohl (ITW) konnte einen prominenten Teilnehmer gewinnen. Der Fast-Food-Riese McDonald’s beteiligt sich an der Haltungsform-Kennzeichnung. Daneben gibt es Weiterentwicklungen beim Siegel „Haltungsform“.
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