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Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Wirtschaft begrüßt Verschiebung

In der hiesigen Agrarwirtschaft wird die erneute Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes begrüßt. Die „Verbändeallianz“ aus DBV, DRV und VDF plädiert dafür, sich bei den inhaltlichen Änderungen an dem von der Allianz ausgearbeiteten Konzept zu orientieren. Thomas Dosch von der Premium Food Group, hat sich für „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ ausgesprochen.

von AgE erschienen am 10.12.2025
Jetzt müsse schnell gehandelt werden, um Zeit auch für die nötigen Umstellungen entlang der Wertschöpfungskette zu gewinnen. Das Papier der „Verbändeallianz“ müsse jetzt umgesetzt werden. © Photo_Pix/Shutterstock
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Dass Union und SPD den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG), erneut verschieben wollen, ist vonseiten der Wirtschaft begrüßt worden. Die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Stefanie Sabet, bezeichnete die Entscheidung als „richtig“ und sieht darin einen Auftrag zur „vollumfänglichen Überarbeitung“ des Gesetzes.

„Jetzt muss die Zeit genutzt werden, um das Gesetz grundlegend neu aufzustellen“, sagte Sabet am Dienstag (9.12.). Entscheidend sei, dass ausländische Ware und die Außer-Haus-verpflegung mit einbezogen und das Downgrading ermöglicht werde. Auch müsste Bürokratie abgebaut werden, etwa bei den Meldepflichten, und bereits erhobene Daten genutzt werden, indem man etablierte Systeme aus der Wirtschaft einbindet. Sabet verwies erneut auf das von der „Verbändeallianz“ aus DBV, dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF) entwickelte Konzept, in dem diese Punkte aufgegriffen wurden.

Verbändepapier „eins zu eins“ umsetzen

DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp lobte die Bundesregierung dafür, nun „Nägel mit Köpfen“ zu machen. Auch Holzenkamp forderte, dass das Konzept der Verbändeallianz nun „eins zu eins“ umgesetzt werden müssen. „Die ersten Verlautbarungen aus den Fraktionen stimmen positiv“, kommentierte Holzenkamp.

Ähnlich äußerte sich der VDF. „Jetzt muss schnell gehandelt werden, um Zeit auch für die nötigen Umstellungen entlang der Wertschöpfungskette zu gewinnen“, mahnte Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter.

Sven Guericke vom Agrar- und Ernährungsforums Nord-West (AEF) sieht im Vorgehen der Bundesregierung ein „klares Signal an die Nutztierhaltung in Deutschland“. Der AEF-Vorstandsvorsitzende wertet vor allem positiv, dass die Außer-Haus-Verpflegung mit einbezogen und die Kennzeichnung auch ausländische Ware umfassen soll. Das AEF werde die Überarbeitung des Gesetzes konstruktiv begleiten und seine Expertise einbringen, kündigte Guericke an.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Der Leiter des Hauptstadtbüros der Premium Food Group, ehemals Tönnies Gruppe, Thomas Dosch, sprach sich für „Gründlichkeit vor Schnelligkeit aus“. „Die Kennzeichnungspflicht über den 1. März 2026 hinaus zu verschieben, ist folgerichtig. Denn das aktuell gültige Gesetz und die Arbeitsentwürfe einer Novelle ermöglichen bislang keine verständliche und praxistaugliche Tierhaltungskennzeichnung“, so Dosch gegenüber AGRA Europe.

Wichtig sei, dass nun keine neue unnötige Bürokratie aufgebaut werde, mahnte Dosch. „Zur Umsetzung einer Tierhaltungskennzeichnung müssen die Unternehmen in die Pflicht genommen werden, die gekennzeichnete Ware in Verkehr bringen. Sie sind dafür verantwortlich, genau den Rohstoff zu beschaffen und mittels neutraler Zertifikate zu kontrollieren, der zum jeweiligen Haltungskennzeichen verwendet wird“, erläuterte er.

Dosch geht davon aus, dass dann auch keine gesonderten Meldepflichten oder zusätzliche Datenbanken erforderlich sind. Ein solches Vorgehen sei auch „bewährte Praxis bei der Herstellung und dem Handel von Bioprodukten“, so Dosch, der in früheren Zeiten Präsident von Bioland war.

„Diese Praxis kann zielgenau und praxisgerecht auf alle Haltungsstufen übertragen werden“, so der Manager der Premium Food Group weiter.

Kritik am Ministerium

Etwas zurückhaltender äußerten sich der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Positiv werten beide, dass am Gesetz festgehalten werden soll und die Koalition aus Union und SPD dieses weiterentwickeln wolle. Enttäuschend sei allerdings, „dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die vergangenen Monate nicht genutzt hat, um die geplante Überarbeitung des Gesetzes vorzulegen und nun eine zweite Verschiebung geplant ist“, kritisierte der BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig.

Auch die AbL monierte die erneute Verzögerung. „Wenn das Gesetz nun schon auf die so lange Bank geschoben wird, muss es gut für Tierwohl und Landwirtschaft werden und vor allem dann auch verlässlich starten“, forderte daher der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz. „Damit unsere wirtschaftlichen Perspektiven gestärkt nicht geschwächt werden, muss allerdings jetzt sofort die Streichung des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung wieder zurückgenommen werden“, ergänzte er. Die Förderung dürfe nicht nur die Investitionskosten, sondern müsse auch die laufenden Kosten umfassen.